PKW
Klasse B (PKW)
PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer). Anhänger dürfen wie folgt mitgeführt werden:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM und L (Traktor).
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Theoretischer Unterricht
ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2Doppelstunden
mit Vorbesitz einer anderen Klasse (A1 / AM)
- Grundunterricht: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.:
- nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Nachtfahrten: 3
Klasse B – Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
„Ziel des begleiteten Fahren mit 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.“
Die jungen Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Antragstellung
Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse (z.B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B, B96 oder BE. Klasse A müsste er später (mit 17,5 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung der Klasse B/B96/BE beginnen. Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger einen Kartenführerschein.
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:
– Mindestalter 30 Jahre
– Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
– Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
– Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer
Aufgaben der Begleiter
– Ansprechpartner für den jungen Fahrer
– Sicherheit beim Fahren vermitteln
– kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen