PKW mit Anhänger
Klasse B
Anhänger dürfen wie folgt mitgeführt werden:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn z.B. die Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
Klasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
– zG des Anhängers über 750 kg
– zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung in der Fahrschule erforderlich.
Klasse BE
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
– zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
– Vorbesitz der Klasse B erforderlich!
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.:
– nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
– Überlandfahrten: 3
– Autobahnfahrten: 1
– Nachtfahrten: 1