PKW mit Anhänger

Klasse B

Anhänger dürfen wie folgt mitgeführt werden:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn z.B. die Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
Klasse B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

– zG des Anhängers über 750 kg

– zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung in der Fahrschule erforderlich.

Klasse BE

Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

– zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

– Vorbesitz der Klasse B erforderlich!

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Praktischer Unterricht

Übungsfahrten a 45 min.:

– nicht festgelegt

Sonderfahrten a 45 min.:

– Überlandfahrten: 3

– Autobahnfahrten: 1

– Nachtfahrten: 1