Motorräder
Krafträder mit
- Hubraum über50 cm³ oder
- bbH über45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Theoretischer Unterricht
ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
mit Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.:
- nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Nachtfahrten: 3
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretischer Unterricht
ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
mit Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.:
- nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Nachtfahrten: 3
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h - Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Unterricht
ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
mit Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.:
- nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
- Überlandfahrten: 5
- Autobahnfahrten: 4
- Nachtfahrten: 3
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretischer Unterricht
ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: 12 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
mit Vorbesitz einer anderen Klasse
- Grundunterricht: nein
- Klassenspezifischer Unterricht: nein
Praktischer Unterricht
Übungsfahrten a 45 min.
- nicht festgelegt
Sonderfahrten a 45 min.:
- keine
Zweirädrige „Fahrräder mit Hilfsmotor“
- maximal 50 ccm Hubraum
- bbH maximal 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.
Der Mofa-Führerschein ist eigentlich nur eine Prüfbescheinigung.
Der Fahrschüler muss sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten Theorieunterricht absolvieren, sowie 90 Minuten praktischen Unterricht.
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Theorieprüfung.